Stand: Juni 2005
auf Grundlage des Bewertungsschemas der LÖBF NRW und der LANA
Für alle im Saarland vorkommenden FFH-Lebensraumtypen sind Bewertungsbögen zur Bewertung des Erhaltungszustandes nach folgendem Schema erarbeitet worden:
Bewertungsschritt, Phase 1:
Bewertung der Teilfläche (patch, Fliese) (entspricht immer Biotoptyp (BT) nach
Kartieranleitung)
Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen |
A |
B |
C |
|
Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars |
A |
B |
C |
|
Beeinträchtigungen, |
A |
B |
C1 |
C2* |
Das jeweilige Bewertungsschema ist anzuwenden auf jede einzelne LRT-Teilfläche eines FFH-Gebietes. Je Lebensraumtyp in einem FFH-Gebiet kann es also zur Bewertung einer bis vieler Teilflächen kommen.
*Die Bewertung mit C2 (besonders relevant im Falle von Wiederholungsuntersuchungen) bedeutet quantitativer Verlust der Teilfläche als FFH-Lebensraumtyp.
Hinweise zur Flächeneinteilung
Unter Berücksichtigung der Kriterien der FFH-Kartieranleitung sind als Teilflächen Biotoptypen (BT) abzugrenzen; Fremdbestände < 1000 qm im Wald bzw. <100 qm im Offenland, die nicht den Kriterien für diese oder andere FFH-Lebensraumtypen entsprechen, können im Teilflächen-Komplex eingeschlossen sein (maximal bis 10% der Teilfläche), ansonsten sind sie auszugrenzen;
Sollten Teilflächen eines Biotoptyps (mindestens > Mindesterfassungsgröße) einer bisher einheitlich kartierten Teilfläche deutliche Beeinträchtigungen im Sinne einer C-Gesamtbeurteilung aufweisen, sollte eine Aufteilung und gesonderte Bewertung erfolgen!
Hinweise zur Bewertung der Teilfläche:
Bewertung der Teilfläche (Phase 1) aus den Teilwerten* für die Struktur, das Arteninventar und die Beeinträchtigungen : Die Vergabe von 1xA, 1xB und 1xC ergibt B; im Übrigen entscheidet Doppelnennung über die Bewertung des Erhaltungszustandes der Teilfläche; Ausnahme: bei Vorhandensein einer C-Einstufung ist keine Bewertung mit A mehr möglich;
Die Ermittlung der Teilwerte (falls erforderlich) erfolgt analog, außer:
In der Rubrik „Beeinträchtigungen“
werden alle Beeinträchtigungen genannt, die obligatorisch zu
berücksichtigen sind. Unter „Weitere Beeinträchtigungen“ werden in
den Bewertungsbögen Beispiele für Beeinträchtigungen aufgeführt, die
zusätzlich bewertungsrelevant sein können. Dem Kartierer obliegt die
Entscheidung, ob er diese oder eventuell auch andere Beeinträchtigungen
beim Teilwert „Beeinträchtigungen“ berücksichtigt.
Es ist zu berücksichtigen, dass die vorliegende Bewertung nicht jeden
theoretisch denkbaren Einzelfall abdecken kann. Im Rahmen der gutachterlichen
Freiheit kann in Einzelfällen, wenn erforderlich, von den Vorgaben
abgewichen werden. Dies muss nachvollziehbar begründet schriftlich auf
dem BT-Bewertungsbogen und im entsprechenden Bemerkungsfeld eingetragen werden.
Einige Beispiele:
Im Rahmen der Gebietsbewertung wird die Bewertung der einzelnen Teilflächen (BT) durch das LUA zu einer Gesamtbewertung je LRT und FFH-Gebiet (Phase 2) unter Berücksichtigung der Größen der Einzelflächen nach einem Größenklassenverfahren zusammengeführt.
Der auf diese Weise ermittelte Gesamtwert kann in begründeten Fällen unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Kriterien aufgewertet werden
Ökologisch relevante Störeinflüsse durch Zerschneidung oder aufgrund von Freizeitaktivitäten können zu einer Abwertung führen!
Als Grundlage für die Erstellung einer
Maßnahmenplanung ist es sinnvoll gleichzeitig mit der Bewertung
Maßnahmen zu formulieren, die wesentlich zur Sicherung eines günstigen
Erhaltungszustandes (A/B) oder Verbesserung eines ungünstigen
Erhaltungszustandes (C) beitragen! Diese müssen spezifisch für die
jeweilige BT-Fläche (patch, Fliese) sein. Typische Maßnahmen im Wald sind z. B.
1. Voranbau / Unterbau mit LRT-typischen Gehölzen*
2. Wiederaufforstung mit LRT-typischen Gehölzen*
3. Erstaufforstung mit LRT-typischen Gehölzen*
4. Förderung Naturverjüngung*
5. Förderung bestimmter Baumarten*
6. Fehlbestockung entnehmen*
7. Fehlbestockung in Sonderbiotopen vorzeitig entnehmen*
8. Fehlstellen / Verlichtung belassen
9. Fläche stilllegen
10. Flächen der Sukzession überlassen
11. niederwaldartige Nutzung
12. Waldrand anlegen/gestalten/pflegen*
13. Bestockungsgradabsenkung*
14. Wildschadensverhütung*
15. Erhalt von Altholzanteilen*
16. Sicherung von Horst-/Hohlenbäumen*
17. Förderung vertikaler und horizontaler Strukturen*
18. Erhalt von Totholz*
* = bei den mit * gekennzeichneten Maßnahmen ist i. d. R. eine
weitergehende Präzisierung erforderlich.
Stand: 13.06.05